Veröffentlichung „CO2e-Neutralität 2031 der Bayerischen Architektenkammer”
„2019 hatte die Vertreterversammlung die Zielsetzung „CO2-neutrale Kammer 2031“ beschlossen. Gemeinsam mit den Experten der Projektgruppe CO2-Bilanz haben Vorstand und Geschäftsstelle in der Folge eine Vielzahl von Erstmaßnahmen auf den Weg gebracht. Der Beschluss sieht vor, dass die Einhaltung der jeweiligen Teilziele für die Sektoren Wärmeverbrauch, Stromverbrauch, Aufwendungen für Mobilität und Papier im zweijährigen Turnus evaluiert wird. Die Evaluation nimmt konsequent auf den Ausgangsstatus im Jahr 2019 Bezug. ….
Das Ergebnis des Evaluationsberichtes 2021 stimmt nur bedingt optimistisch. Um die formulierten Klimaziele zu erreichen, müssen kontinuierlich weitere Maßnahmen ergriffen werden. Wie der gesamten Gesellschaft, fällt es auch der Kammer in ihrem Kontext nicht leicht, Gewohnheiten zu ändern und effektive, vor allem aber einfach umsetzbare Reduktionen zu erzielen. Beispielsweise können durch eine intelligente und bedarfsgerechte Nutzung der Räumlichkeiten der Energieverbrauch für Wärme und damit auch der CO2-Ausstoß ganz erheblich reduziert werden. So lassen sich ohne weitere kostenintensive Maßnahmen bis zu 30.000 Euro im Jahr einsparen. Basis hierfür ist eine Kombination aus mobilem Arbeiten und neuen, verdichteten und flexiblen Arbeitsformen, die derzeit untersucht werden. Ohne Umsetzung dieser Maßnahmen werden die Ziele im Bereich Wärme weiterhin verfehlt und müssen kostenintensiv kompensiert werden. Die Reduktion der Verbräuche bleibt primäres Ziel, die Bedarfsdeckung selbst erfolgt effizient unter weitgehender Nutzung regenerativer Energiequellen. Die nächste Evaluation 2023 wird zeigen, ob wir auch auf dem Weg der Verbrauchsreduktion mithilfe der Suffizienzstrategien weitergekommen sein werden. ….
In der Roadmap sind zahlreiche begleitende Maßnahmen aufgeführt, die den Prozess „CO2-neutrale Kammer 2031“ zum Erfolg führen sollen. All die dort aufgeführten Punkte sind – bis auf wenige Ausnahmen – noch nicht Teil des laufenden Aktionsplans geworden und müssen weiterverfolgt werden.“
(Quelle: „CO2e-Neutralität 2031 der Bayerischen Architektenkammer, 2. Statusbericht“